Informationen zur Verpackungsverordnung
Mit der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, die seit 1. Januar 2009 in Kraft ist, wurden wesentliche Regelungen für den Umgang mit Verpackungen verschärft. Betroffen sind diejenigen Unternehmen, die als Hersteller (Industrieunternehmen) oder Vertreiber (Groß- und Einzelhändler) mit der zum Verkauf bestimmten Ware befüllte Verkaufsverpackungen (Serviceverpackungen), die dann typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, als erste in den Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer). Diese müssen sich an einem flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen, wobei die bis dahin gültige Variante "Selbstentsorger" weitgehend entfällt. Gleiches gilt auch für Importeur, Online-Händler mit eigenem Shop oder auf anderen Systemen (Ebay.de, Hood.de usw.).
Wer darüber hinaus größere Mengen an Verpackung in den Verkehr bringt, muss über den Verbleib der vertriebenen Verpackungsmaterialien eine Vollständigkeitserklärung (VE) in elektronischer Form abgeben. Erstmalig zum 1. Mai 2009 für den Zeitraum April bis Dezember 2008. Diese Daten müssen vor der Hinterlegung von einem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder unabhängigen Sachverständigen validiert werden. Diese Vollständigkeitserklärungen werden dann in einem Register hinterlegt und können gegebenfalls später kontrolliert werden.
Die Verpackungsverordnung regelt ausschließlich die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Verpackungen, sie heißt daher im Gesetz: Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und existiert schon seit dem 21. August 1998.
Weitergehende Informationen können Sie auf folgende Internetseiten finden:
IHK-Berlin - Aktuelles zur Verpackungsverordnung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
Wikipedia
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