1. Die Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge, über Warenlieferungen, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindungen. Sie besitzen ausschließlich Gültigkeit, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Eventuelle Einkaufsbedingungen des Käufers sind in jedem Fall unwirksam, auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.

  2. Alle Angebote sind frei bleibend bezüglich Menge, Preis und Lieferzeit. Sämtliche mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Schriftform. Bei Angeboten und Auftragsbestätigungen behält sich der Lieferer, insbesondere bei Preissteigerungen für Roh- und Hilfsstoffe, aber auch bei anderen nicht vorhersehbaren Belastungen, eine Preiserhöhung um den anteiligen Mehraufwand vor. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich und schriftlich Festpreise vereinbart wurden.

  3. Falls nicht anders vereinbart, gelten alle Preise in EURO, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und enthalten keine Entsorgungskosten gemäß dem Verpackungsgesetz vom 01.01.2019.

  4. Werden wir von Ihnen nicht ausdrücklich beauftragt, die Entsorgungskosten mit zu berechnen, gehen wir davon aus, dass Sie die gesetzlichen Vorschriften eigenverantwortlich erfüllen.

  5. Zahlungen sind grundsätzlich in EURO-Währung zu leisten, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungslegung rein netto Kasse. Mit dem Rechnungsdatum beginnen alle Zahlungsfristen. Jede eventuelle Teillieferung gilt als Geschäft für sich. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht aufgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug berechnen wir dem Käufer Zinsen in Höhe der jeweils geltenden Sollzinsen unserer Bank, mindestens aber 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt in Zahlung genommen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Bei begründetem Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers sind alle noch laufende Rechnungen o.ä. sofort fällig. Weiterhin sind wir berechtigt, von allen bestehenden Kontrakten zurückzutreten, unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zurückzufordern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung eingegangener Verpflichtungen zu verlangen. Der Verkäufer ist ebenso berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen abzutreten.

  6. Die von uns gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn unsere Forderungen aus diesem oder einem anderen Geschäft getilgt sind. Es besteht Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB, bzw. bei Verbindungen oder Vermischung mit nicht von uns gelieferten Materialien erwerben wir hierfür gemäß § 947 und § 948 BGB Miteigentum.

  7. Für vom Lieferer angefertigten Skizzen, Entwürfen und Zeichnungen haftet, bezügliche des Urheberrechts, allein der Käufer. Ihm obliegt die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung. Die Kosten der Druckvorbereitung und der Herstellung der Klischees, Walzen o.ä. werden dem Käufer in jedem Fall in Rechnung gestellt, es sei denn, es wäre ausdrücklich anders vereinbart und schriftlich bestätigt. Dem Käufer werden in der Regel Skizzen, Entwürfe oder Reinzeichnungen zur Genehmigung vorgelegt. Sie sind vom Abnehmer zu prüfen. Der Lieferer haftet auf keinen Fall für vom Käufer übersehene Fehler. Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Abnehmers entstehen, werden gesondert berechnet. Kommt ein Auftrag, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Ausführung, so werden die bereits entstandenen Kosten für die Druckvorbereitung in jedem Falle in Rechnung gestellt.

 

  1. Die Gefahr der Warenlieferung geht auch, wenn der Lieferer die Transportkosten ganz oder teilweise übernimmt, mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Käufer über. Eine spezielle Transportversicherung wird vom Lieferer nicht abgeschlossen. Die Versandart bleibt dem Lieferer überlassen. Die Verpackung wird, entsprechend dem Produkt, vom Lieferer gestellt und berechnet. Bei gewünschter Sonderverpackung trägt der Käufer die entstehenden Mehrkosten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, liefern wir Sendungen ab 150,00 EURO Waren-Nettowert innerhalb Deutschland "frei Haus". Bei Sendungen unter 150,00 EURO Waren-Nettowert geht die Fracht zu Lasten des Käufers. Mehrkosten für Expressgut sowie Portokosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

  2. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Auftragsbestätigung, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich getroffen sind. Der Verkäufer ist bemüht, die vereinbarten Fristen einzuhalten, jedoch entbinden ihn unvorhergesehene Ereignisse von dieser Verpflichtung, an vereinbarten Terminen zu liefern. Sind Unstimmigkeiten bezüglich des Auftrages mit dem Käufer noch zu klären, so beginnt die Lieferzeit erst, wenn die Klärung erfolgt und schriftlich bestätigt ist. Vorgenanntes gilt auch, wenn die für die Druckausführung erforderlichen Unterlagen noch nicht bereitstehen oder noch gefertigt werden müssen. Die Lieferzeit beginnt in diesem Fall mit dem Tag des Eingangs des Klischees. Bei einem Verzug mit der Lieferung ist der Verkäufer nicht zum Schadensersatz verpflichtet. In allen Fällen ist eine angemessene Nachfrist zu vereinbaren, es sei denn, dass der Verkäufer wegen unvorhergesehener Ereignisse vom Vertrag zurücktritt. Der Käufer darf die Lieferungen, welche vor dem vorgesehenen Termin erfolgen, nicht zurückweisen. Dies ist auch für Teillieferungen vereinbart.

  3. Der Käufer hat sofort nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Ordnung ist. Wird die Prüfung unterlassen, entfällt die Haftung des Lieferers. Beanstandungen jeder Art müssen binnen 8 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich angezeigt werden. Bis zur Nachprüfung oder Einigung darf die Ware nicht verändert werden. Handelsübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht, Mengeneinheit, Ausmaß und Stärke der Ware berechtigen nicht zu deren Beanstandung. Ordnungsgemäß erhobene Mängelrügen werden nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises geregelt. Bei Retouren, die ohne unsere Genehmigung vom Käufer durchgeführt oder veranlagt werden, sind die entstehenden Frachtkosten vom Käufer zu tragen. Eine Haftung für Schäden die durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen entstehen wird ausgeschlossen.

  4. Folgeschäden jeglicher Art sowie alle Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, unabhängig davon, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.

  5. Käufer und Verkäufer unterwerfen sich der GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyäthylenfolien und Erzeugnissen daraus aufgestellt vom Fachverband Verpackungen im GKV, Ausgaben: 9/1990 bzw. 1/1992, jedoch Farb- Maß- und Mengentoleranzen sind fertigungsbedingt und vom obigen Fachverband geregelt. Sie berechtigen nicht zur Reklamation.

  6. Gerichtstand und Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Geschäftsbedingungen ist Bayreuth. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Stand: 21. Februar 2019

Bohm & Bohm GmbH
Krügelweg 438, 95485 Warmensteinach
AG Bayreuth, HRB: 6 917

Geschäftsführer: Wolfgang Bohm